Der Arbeitsvertrag regelt die Bedingungen im Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber muss Gehalt bezahlen und – das wissen nicht viele – den Mitarbeiter auch mit angemessener Arbeit beschäftigen, der Arbeitnehmer muss ordentlich arbeiten und sich – grundsätzlich – an die Anweisungen des Arbeitgebers halten.
Ein Arbeitsvertrag soll schriftlich geschlossen werden. Aber das ist nicht zwingend. Es gibt in Deutschland einige Millionen Arbeitnehmer, die keinen schriftlichen Arbeitsvertrag haben. Und das muss spannenderweise nicht einmal ein Nachteil sein. Denn die Gesetze und die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte geben einen guten Schutzrahmen für die Arbeitnehmer vor.
Auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist wirksam
Viele Arbeitnehmer – insbesondere in kleinen Firmen – haben über Jahrzehnte einfach gearbeitet und ihr Gehalt bekommen. Bei der Einstellung hat man sich die Hand gegeben und den Lohn mündlich festgelegt oder der Arbeitgeber hat gesagt, dass es „Tarif gibt“. Auch das ist ein wirksam geschlossener Arbeitsvertrag.
Der Rechtliche Hintergrund dafür ist, dass der Gesetzgeber im Arbeitsrecht die Arbeitnehmer schützen will und muss. Darum ist die Folge eines Arbeitsverhältnisses ohne schriftliche Vereinbarung immer eines nach Recht und Gesetz.
Allerdings stehen die Grundlagen des Arbeitsvertragsrechts nicht kompakt in einem Gesetz und gesetzlich ist das Arbeitsvertragsrecht nur lückenhaft geregelt. Die gerichtsfeste und zweckmäßige Arbeitsvertragsgestaltung ist schwer, weil sich zahlreiche vertragliche Regelungen nicht mehr den sich ständig ändernden Rechtsprechungsgrundsätzen genügen.
Erschwert wird die Arbeitsvertragsgestaltung durch das Spannungsverhältnis Kollektives und Individualarbeitsreicht mit der Frage nach z.B. Vertragsfreiheit, Günstigkeitsprinzip, Konkurrenzprobleme.
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