Als Mobbing bezeichnet man das Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren entweder zwischen Arbeitnehmern untereinander oder auch durch Vorgesetzte. Mobbing kann schwerste seelische und psychosomatische Folgen auslösen. Oft erfolgt es, um bestimmte Arbeitnehmer von ihrem Arbeitsplatz zu verdrängen oder aus anderen Beweggründen. Beispiele für Mobbing können die Verbreitung falscher Tatsachen über einen Arbeitnehmer, die Zuweisung von sinnlosen Aufgaben oder auch ständige, unsachliche und übertriebene Kritik an der Arbeitsleistung sein.
Bestehen Herabwürdigungen, Beleidigungen oder Einschüchterungen durch Kollegen über einen längeren Zeitraum, ist es empfehlenswert den Arbeitgeber darüber zu informieren. Ihn trifft eine Schutzpflicht für die Persönlichkeit des Arbeitnehmers, sodass er Mobbing in seinem Betrieb verhindern muss.
Wer Opfer von Mobbing wird, kann auch juristisch dagegen vorgehen. Dies gilt auch für den Fall, dass Mobbing durch den Arbeitgeber erfolgt. In diesem Fall können Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bestehen. Es kann auch ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden, um die Schikanen zu verhindern. Wichtig ist in diesen Fällen, dass ein sog. Mobbingtagebuch geführt wird. Um das Mobbing später vor Gericht beweisen zu können, sollten darin die Verletzungen, Zeugen und Daten festgehalten werden.
Darüber hinaus kann mobbenden Arbeitnehmern die fristlose Kündigung drohen.